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Wappen Brandenburg

Jagd- und Schonzeiten Brandenburg 2026/27

16. Oktober 2026 · 24 aktuell bejagbar

In Brandenburg haben 26 von 39 hier erfassten Wildarten eine festgelegte Jagdzeit, 13 Arten sind ganzjährig geschont. Grundlage sind BbgJagdDV 2024 und BJagdZeitV 1977 sowie das Bundesjagdgesetz. Der Status jeder Art – bejagbar oder Schonzeit – wird automatisch für das heutige Datum berechnet; die Jagdsaison 2026/27 läuft vom 1. April bis 31. März.

● aktuell bejagbar ● Schonzeit ● ganzjährig bejagbar ● ganzjährig geschont

Schalenwild

Niederwild (Haarwild)

Raubwild

Federwild

Jagd- und Schonzeiten in Brandenburg: Rechtsgrundlage und Besonderheiten

Den bundesweiten Rahmen setzt § 22 des Bundesjagdgesetzes mit der Verordnung über die Jagdzeiten (BJagdZeitV). Brandenburg nutzt die Ermächtigung, davon abzuweichen, und regelt die Jagdzeiten in eigenen Vorschriften. Herangezogen wurden für diese Übersicht: BbgJagdDV 2024; für Arten ohne landesrechtliche Sonderregelung gilt die Bundesverordnung (BJagdZeitV 1977). Die amtlichen Texte sind im BRAVORS – Brandenburgisches Vorschriftensystem veröffentlicht; rechtsverbindlich ist allein die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes.

Das Jagdjahr 2026/27 läuft wie in allen Bundesländern vom 1. April bis 31. März. Die Tabelle oben zeigt die Jagdzeiten so, wie sie zum Stand 16. Oktober 2026 gelten; der farbige Status je Art wird für das heutige Datum berechnet. Heute sind in Brandenburg 24 Wildarten bejagbar: Amerikanischer Nerz (Mink), Baummarder, Blässhuhn, Dachs, Damwild, Elster, Fasan, Feldhase, Graugans, Kanadagans und 14 weitere. Eine tagesaktuelle Übersicht aller Länder gibt es unter „Ist gerade Jagdzeit?“.

Ganzjährig bejagbar sind in Brandenburg 7 Arten – Amerikanischer Nerz (Mink), Marderhund, Nilgans, Rotfuchs, Schwarzwild, Waschbär, Wildkaninchen. Das betrifft vor allem invasive oder nicht heimische Arten wie Waschbär, Marderhund, Nutria oder Nilgans sowie Jungtiere einzelner Arten; Elterntierschutz und Tierschutzrecht gelten auch dort.

Ganzjährig geschont sind 13 der 39 hier erfassten Arten: Bisam, Eichelhäher, Elchwild, Gamswild, Hermelin, Iltis, Krickente, Mauswiesel, Muffelwild, Nutria, Rebhuhn, Reiherente und 1 weitere. Für sie ist keine Jagdzeit festgelegt; eine Bejagung ist nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich.

Bei 4 Arten unterscheidet Brandenburg nach Alters- und Geschlechtsklassen (z. B. Böcke u. Schmalrehe, Hirsche u. Alttiere, Hirsche, Alttiere u. Kälber, Kälber, Ricken u. Kitze, Schmalspießer und 2 weitere), die eigene Jagdzeiten haben. Auf der Detailseite jeder Art sind die Klassen erklärt.

Zusätzlich zu den Landesjagdzeiten können örtliche Anordnungen gelten – etwa Jagdruhe in Schutzgebieten, Abschusspläne für Schalenwild oder Allgemeinverfügungen zur Schadensabwehr. Änderungen der Jagdzeitenverordnung werden hier nach ihrer amtlichen Bekanntmachung nachgezogen; das Datum steht im Seitenfuß.

Häufige Fragen

Welche Jagdzeiten gelten in Brandenburg für Rehwild?

Rehwild hat in Brandenburg folgende Jagdzeiten: Ricken u. Kitze 01.09.–15.01., Böcke u. Schmalrehe 16.04.–15.01. (Quelle: BbgJagdDV 2024). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Welche Jagdzeiten gelten in Brandenburg für Dachs?

Dachs hat in Brandenburg folgende Jagdzeiten: 01.08.–31.01. (Quelle: BbgJagdDV 2024). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Welche Jagdzeiten gelten in Brandenburg für Schwarzwild?

Schwarzwild hat in Brandenburg folgende Jagdzeiten: ganzjährig (Quelle: BJagdZeitV 1977).

Welche Jagdzeiten gelten in Brandenburg für Rotwild?

Rotwild hat in Brandenburg folgende Jagdzeiten: Schmalspießer u. Schmaltiere 16.04.–15.01., Hirsche, Alttiere u. Kälber 01.08.–15.01. (Quelle: BbgJagdDV 2024). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Welche Wildarten sind in Brandenburg ganzjährig geschont?

In Brandenburg haben 13 der hier erfassten 39 Wildarten keine Jagdzeit und sind ganzjährig geschont: Bisam, Eichelhäher, Elchwild, Gamswild, Hermelin, Iltis, Krickente, Mauswiesel, Muffelwild, Nutria, Rebhuhn, Reiherente, Steinwild.

Wo sind die Jagdzeiten für Brandenburg rechtsverbindlich geregelt?

Maßgeblich sind die amtlichen Regelungen des Landes – vor allem: BbgJagdDV 2024, BJagdZeitV 1977 – sowie das Bundesjagdgesetz. Diese Website ist ein privates Informationsangebot ohne Gewähr.

Jagdzeiten in anderen Bundesländern

Alle 16 Länder und 39 Wildarten in einer Tabelle →