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Jagd- und Schonzeiten in Hamburg: Rechtsgrundlage und Besonderheiten
Den bundesweiten Rahmen setzt § 22 des Bundesjagdgesetzes mit der Verordnung über die Jagdzeiten (BJagdZeitV). Hamburg nutzt die Ermächtigung, davon abzuweichen, und regelt die Jagdzeiten in eigenen Vorschriften. Herangezogen wurden für diese Übersicht: JagdRglV HH 2014; für Arten ohne landesrechtliche Sonderregelung gilt die Bundesverordnung (BJagdZeitV 1977). Die amtlichen Texte sind im Landesrecht Hamburg veröffentlicht; rechtsverbindlich ist allein die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes.
Das Jagdjahr 2026/27 läuft wie in allen Bundesländern vom 1. April bis 31. März. Die Tabelle oben zeigt die Jagdzeiten so, wie sie zum Stand 16. Oktober 2026 gelten; der farbige Status je Art wird für das heutige Datum berechnet. Heute sind in Hamburg 18 Wildarten bejagbar: Dachs, Damwild, Fasan, Feldhase, Marderhund, Rabenkrähe, Rebhuhn, Rehwild, Reiherente, Rotfuchs und 8 weitere. Eine tagesaktuelle Übersicht aller Länder gibt es unter „Ist gerade Jagdzeit?“.
Ganzjährig bejagbar sind in Hamburg 5 Arten – Marderhund, Rotfuchs, Schwarzwild, Waschbär, Wildkaninchen. Das betrifft vor allem invasive oder nicht heimische Arten wie Waschbär, Marderhund, Nutria oder Nilgans sowie Jungtiere einzelner Arten; Elterntierschutz und Tierschutzrecht gelten auch dort.
Ganzjährig geschont sind 18 der 39 hier erfassten Arten: Amerikanischer Nerz (Mink), Baummarder, Bisam, Blässhuhn, Eichelhäher, Elchwild, Elster, Gamswild, Hermelin, Höckerschwan, Iltis, Krickente und 6 weitere. Für sie ist keine Jagdzeit festgelegt; eine Bejagung ist nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich.
Bei 5 Arten unterscheidet Hamburg nach Alters- und Geschlechtsklassen (z. B. Böcke, Hirsche u. Alttiere, Hähne, Kitze, Kälber, Ricken und 3 weitere), die eigene Jagdzeiten haben. Auf der Detailseite jeder Art sind die Klassen erklärt.
Zusätzlich zu den Landesjagdzeiten können örtliche Anordnungen gelten – etwa Jagdruhe in Schutzgebieten, Abschusspläne für Schalenwild oder Allgemeinverfügungen zur Schadensabwehr. Änderungen der Jagdzeitenverordnung werden hier nach ihrer amtlichen Bekanntmachung nachgezogen; das Datum steht im Seitenfuß.
Häufige Fragen
Welche Jagdzeiten gelten in Hamburg für Rehwild?
Rehwild hat in Hamburg folgende Jagdzeiten: Kitze 01.09.–31.01., Ricken 01.09.–31.01., Schmalrehe 01.05.–15.06. und 01.09.–31.01., Böcke 01.05.–15.10. (Quelle: JagdRglV HH 2014 und BJagdZeitV 1977). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Jagdzeiten gelten in Hamburg für Dachs?
Dachs hat in Hamburg folgende Jagdzeiten: 16.09.–31.10. (Quelle: JagdRglV HH 2014). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Jagdzeiten gelten in Hamburg für Schwarzwild?
Schwarzwild hat in Hamburg folgende Jagdzeiten: ganzjährig (Quelle: BJagdZeitV 1977).
Welche Jagdzeiten gelten in Hamburg für Rotwild?
Rotwild hat in Hamburg folgende Jagdzeiten: Kälber 01.08.–28.02., Schmalspießer 01.06.–31.01., Schmaltiere 01.06.–31.01., Hirsche u. Alttiere 01.08.–31.01. (Quelle: BJagdZeitV 1977 und JagdRglV HH 2014). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Wildarten sind in Hamburg ganzjährig geschont?
In Hamburg haben 18 der hier erfassten 39 Wildarten keine Jagdzeit und sind ganzjährig geschont: Amerikanischer Nerz (Mink), Baummarder, Bisam, Blässhuhn, Eichelhäher, Elchwild, Elster, Gamswild, Hermelin, Höckerschwan, Iltis, Krickente, Mauswiesel, Muffelwild und 4 weitere.
Wo sind die Jagdzeiten für Hamburg rechtsverbindlich geregelt?
Maßgeblich sind die amtlichen Regelungen des Landes – vor allem: BJagdZeitV 1977, JagdRglV HH 2014 – sowie das Bundesjagdgesetz. Diese Website ist ein privates Informationsangebot ohne Gewähr.