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Jagd- und Schonzeiten in Niedersachsen: Rechtsgrundlage und Besonderheiten
Den bundesweiten Rahmen setzt § 22 des Bundesjagdgesetzes mit der Verordnung über die Jagdzeiten (BJagdZeitV). Niedersachsen nutzt die Ermächtigung, davon abzuweichen, und regelt die Jagdzeiten in eigenen Vorschriften. Herangezogen wurden für diese Übersicht: Nds. Jagdzeitenverordnung 2021. Die amtlichen Texte sind im Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) veröffentlicht; rechtsverbindlich ist allein die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes.
Das Jagdjahr 2026/27 läuft wie in allen Bundesländern vom 1. April bis 31. März. Die Tabelle oben zeigt die Jagdzeiten so, wie sie zum Stand 16. Oktober 2026 gelten; der farbige Status je Art wird für das heutige Datum berechnet. Heute sind in Niedersachsen 30 Wildarten bejagbar: Amerikanischer Nerz (Mink), Baummarder, Blässhuhn, Dachs, Damwild, Elster, Fasan, Feldhase, Graugans, Hermelin und 20 weitere. Eine tagesaktuelle Übersicht aller Länder gibt es unter „Ist gerade Jagdzeit?“.
Ganzjährig bejagbar sind in Niedersachsen 9 Arten – Amerikanischer Nerz (Mink), Dachs, Marderhund, Nutria, Ringeltaube, Rotfuchs, Schwarzwild, Waschbär, Wildkaninchen. Das betrifft vor allem invasive oder nicht heimische Arten wie Waschbär, Marderhund, Nutria oder Nilgans sowie Jungtiere einzelner Arten; Elterntierschutz und Tierschutzrecht gelten auch dort.
Ganzjährig geschont sind 7 der 39 hier erfassten Arten: Bisam, Eichelhäher, Elchwild, Gamswild, Mauswiesel, Reiherente, Steinwild. Für sie ist keine Jagdzeit festgelegt; eine Bejagung ist nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich.
Bei 11 Arten unterscheidet Niedersachsen nach Alters- und Geschlechtsklassen (z. B. Alttauben, Alttiere u. Kälber, Böcke, Hirsche, Hirsche, Alttiere u. Kälber, Jungdachse und 9 weitere), die eigene Jagdzeiten haben. Auf der Detailseite jeder Art sind die Klassen erklärt.
Zusätzlich zu den Landesjagdzeiten können örtliche Anordnungen gelten – etwa Jagdruhe in Schutzgebieten, Abschusspläne für Schalenwild oder Allgemeinverfügungen zur Schadensabwehr. Änderungen der Jagdzeitenverordnung werden hier nach ihrer amtlichen Bekanntmachung nachgezogen; das Datum steht im Seitenfuß.
Häufige Fragen
Welche Jagdzeiten gelten in Niedersachsen für Rehwild?
Rehwild hat in Niedersachsen folgende Jagdzeiten: Böcke 01.04.–31.01., Schmalrehe 01.04.–15.05. und 01.09.–31.01., Ricken u. Kitze 01.09.–31.01. (Quelle: Nds. Jagdzeitenverordnung 2021). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Jagdzeiten gelten in Niedersachsen für Dachs?
Dachs hat in Niedersachsen folgende Jagdzeiten: Altdachse 01.08.–31.01., Jungdachse ganzjährig (Quelle: Nds. Jagdzeitenverordnung 2021).
Welche Jagdzeiten gelten in Niedersachsen für Schwarzwild?
Schwarzwild hat in Niedersachsen folgende Jagdzeiten: ganzjährig (Quelle: Nds. Jagdzeitenverordnung 2021).
Welche Jagdzeiten gelten in Niedersachsen für Rotwild?
Rotwild hat in Niedersachsen folgende Jagdzeiten: Hirsche, Alttiere u. Kälber 01.08.–31.01., Schmalspießer u. Schmaltiere 01.04.–15.05. und 01.08.–31.01. (Quelle: Nds. Jagdzeitenverordnung 2021). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Wildarten sind in Niedersachsen ganzjährig geschont?
In Niedersachsen haben 7 der hier erfassten 39 Wildarten keine Jagdzeit und sind ganzjährig geschont: Bisam, Eichelhäher, Elchwild, Gamswild, Mauswiesel, Reiherente, Steinwild.
Wo sind die Jagdzeiten für Niedersachsen rechtsverbindlich geregelt?
Maßgeblich sind die amtlichen Regelungen des Landes – vor allem: Nds. Jagdzeitenverordnung 2021 – sowie das Bundesjagdgesetz. Diese Website ist ein privates Informationsangebot ohne Gewähr.