Jagdzeiten-App – offline & mit KI-Suche
App StoreGoogle Play
Wappen Sachsen

Jagd- und Schonzeiten Sachsen 2026/27

16. Oktober 2026 · 28 aktuell bejagbar

In Sachsen haben 32 von 39 hier erfassten Wildarten eine festgelegte Jagdzeit, 7 Arten sind ganzjährig geschont. Grundlage sind JagdzeitV Bund 1977 und SächsJagdVO 2019 sowie das Bundesjagdgesetz. Der Status jeder Art – bejagbar oder Schonzeit – wird automatisch für das heutige Datum berechnet; die Jagdsaison 2026/27 läuft vom 1. April bis 31. März.

● aktuell bejagbar ● Schonzeit ● ganzjährig bejagbar ● ganzjährig geschont

Schalenwild

Niederwild (Haarwild)

Raubwild

Federwild

Jagd- und Schonzeiten in Sachsen: Rechtsgrundlage und Besonderheiten

Den bundesweiten Rahmen setzt § 22 des Bundesjagdgesetzes mit der Verordnung über die Jagdzeiten (BJagdZeitV). Sachsen nutzt die Ermächtigung, davon abzuweichen, und regelt die Jagdzeiten in eigenen Vorschriften. Herangezogen wurden für diese Übersicht: SächsJagdVO 2019; für Arten ohne landesrechtliche Sonderregelung gilt die Bundesverordnung (JagdzeitV Bund 1977). Die amtlichen Texte sind im REVOSax – Sächsisches Landesrecht veröffentlicht; rechtsverbindlich ist allein die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes.

Das Jagdjahr 2026/27 läuft wie in allen Bundesländern vom 1. April bis 31. März. Die Tabelle oben zeigt die Jagdzeiten so, wie sie zum Stand 16. Oktober 2026 gelten; der farbige Status je Art wird für das heutige Datum berechnet. Heute sind in Sachsen 28 Wildarten bejagbar: Amerikanischer Nerz (Mink), Baummarder, Blässhuhn, Dachs, Damwild, Elster, Fasan, Feldhase, Gamswild, Graugans und 18 weitere. Eine tagesaktuelle Übersicht aller Länder gibt es unter „Ist gerade Jagdzeit?“.

Ganzjährig bejagbar sind in Sachsen 8 Arten – Amerikanischer Nerz (Mink), Dachs, Marderhund, Nutria, Rotfuchs, Schwarzwild, Waschbär, Wildkaninchen. Das betrifft vor allem invasive oder nicht heimische Arten wie Waschbär, Marderhund, Nutria oder Nilgans sowie Jungtiere einzelner Arten; Elterntierschutz und Tierschutzrecht gelten auch dort.

Ganzjährig geschont sind 7 der 39 hier erfassten Arten: Bisam, Eichelhäher, Elchwild, Krickente, Mauswiesel, Rebhuhn, Steinwild. Für sie ist keine Jagdzeit festgelegt; eine Bejagung ist nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich.

Bei 1 Arten unterscheidet Sachsen nach Alters- und Geschlechtsklassen (z. B. Böcke u. Schmalrehe, Kitze u. Ricken), die eigene Jagdzeiten haben. Auf der Detailseite jeder Art sind die Klassen erklärt.

Zusätzlich zu den Landesjagdzeiten können örtliche Anordnungen gelten – etwa Jagdruhe in Schutzgebieten, Abschusspläne für Schalenwild oder Allgemeinverfügungen zur Schadensabwehr. Änderungen der Jagdzeitenverordnung werden hier nach ihrer amtlichen Bekanntmachung nachgezogen; das Datum steht im Seitenfuß.

Häufige Fragen

Welche Jagdzeiten gelten in Sachsen für Rehwild?

Rehwild hat in Sachsen folgende Jagdzeiten: Böcke u. Schmalrehe 16.04.–31.01., Kitze u. Ricken 01.08.–31.01. (Quelle: SächsJagdVO 2019). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Welche Jagdzeiten gelten in Sachsen für Dachs?

Dachs hat in Sachsen folgende Jagdzeiten: ganzjährig (Quelle: SächsJagdVO 2019).

Welche Jagdzeiten gelten in Sachsen für Schwarzwild?

Schwarzwild hat in Sachsen folgende Jagdzeiten: ganzjährig (Quelle: SächsJagdVO 2019).

Welche Jagdzeiten gelten in Sachsen für Rotwild?

Rotwild hat in Sachsen folgende Jagdzeiten: 01.08.–31.01. (Quelle: SächsJagdVO 2019). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Welche Wildarten sind in Sachsen ganzjährig geschont?

In Sachsen haben 7 der hier erfassten 39 Wildarten keine Jagdzeit und sind ganzjährig geschont: Bisam, Eichelhäher, Elchwild, Krickente, Mauswiesel, Rebhuhn, Steinwild.

Wo sind die Jagdzeiten für Sachsen rechtsverbindlich geregelt?

Maßgeblich sind die amtlichen Regelungen des Landes – vor allem: JagdzeitV Bund 1977, SächsJagdVO 2019 – sowie das Bundesjagdgesetz. Diese Website ist ein privates Informationsangebot ohne Gewähr.

Jagdzeiten in anderen Bundesländern

Alle 16 Länder und 39 Wildarten in einer Tabelle →