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Wappen Sachsen

Jagdzeiten Sachsen

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In Sachsen haben 32 von 39 hier erfassten Wildarten eine festgelegte Jagdzeit, 7 Arten sind ganzjährig geschont. Grundlage sind JagdzeitV Bund 1977 und SächsJagdVO 2019 sowie das Bundesjagdgesetz. Der Status jeder Art – bejagbar oder Schonzeit – wird automatisch für das heutige Datum berechnet.

● aktuell bejagbar ● Schonzeit ● ganzjährig bejagbar ● ganzjährig geschont

Schalenwild

Niederwild (Haarwild)

Raubwild

Federwild

Häufige Fragen

Wann hat Rehwild in Sachsen Jagdzeit?

Rehwild hat in Sachsen folgende Jagdzeiten: Böcke u. Schmalrehe 16.04.–31.01., Kitze u. Ricken 01.08.–31.01. (Quelle: SächsJagdVO 2019). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Wann hat Schwarzwild in Sachsen Jagdzeit?

Schwarzwild hat in Sachsen folgende Jagdzeiten: 01.01.–31.12. (Quelle: SächsJagdVO 2019). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Wann hat Rotwild in Sachsen Jagdzeit?

Rotwild hat in Sachsen folgende Jagdzeiten: 01.08.–31.01. (Quelle: SächsJagdVO 2019). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Welche Wildarten sind in Sachsen ganzjährig geschont?

In Sachsen haben 7 der hier erfassten 39 Wildarten keine Jagdzeit und sind ganzjährig geschont: Bisamratte, Eichelhäher, Elchwild, Krickente, Mauswiesel, Rebhuhn, Steinwild.

Wo sind die Jagdzeiten für Sachsen rechtsverbindlich geregelt?

Maßgeblich sind die amtlichen Regelungen des Landes – vor allem: JagdzeitV Bund 1977, SächsJagdVO 2019 – sowie das Bundesjagdgesetz. Diese Website ist ein privates Informationsangebot ohne Gewähr.

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