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Jagd- und Schonzeiten in Schleswig-Holstein: Rechtsgrundlage und Besonderheiten
Den bundesweiten Rahmen setzt § 22 des Bundesjagdgesetzes mit der Verordnung über die Jagdzeiten (BJagdZeitV). Schleswig-Holstein nutzt die Ermächtigung, davon abzuweichen, und regelt die Jagdzeiten in eigenen Vorschriften. Herangezogen wurden für diese Übersicht: LVO Jagdzeiten SH 2024. Die amtlichen Texte sind im Landesvorschriften Schleswig-Holstein veröffentlicht; rechtsverbindlich ist allein die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes.
Das Jagdjahr 2026/27 läuft wie in allen Bundesländern vom 1. April bis 31. März. Die Tabelle oben zeigt die Jagdzeiten so, wie sie zum Stand 16. Oktober 2026 gelten; der farbige Status je Art wird für das heutige Datum berechnet. Heute sind in Schleswig-Holstein 28 Wildarten bejagbar: Amerikanischer Nerz (Mink), Baummarder, Dachs, Damwild, Fasan, Feldhase, Graugans, Hermelin, Iltis, Kanadagans und 18 weitere. Eine tagesaktuelle Übersicht aller Länder gibt es unter „Ist gerade Jagdzeit?“.
Ganzjährig bejagbar sind in Schleswig-Holstein 6 Arten – Amerikanischer Nerz (Mink), Marderhund, Nutria, Rotfuchs, Schwarzwild, Waschbär. Das betrifft vor allem invasive oder nicht heimische Arten wie Waschbär, Marderhund, Nutria oder Nilgans sowie Jungtiere einzelner Arten; Elterntierschutz und Tierschutzrecht gelten auch dort.
Ganzjährig geschont sind 10 der 39 hier erfassten Arten: Bisam, Blässhuhn, Eichelhäher, Elchwild, Elster, Gamswild, Höckerschwan, Rebhuhn, Steinwild, Türkentaube. Für sie ist keine Jagdzeit festgelegt; eine Bejagung ist nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich.
Bei 6 Arten unterscheidet Schleswig-Holstein nach Alters- und Geschlechtsklassen (z. B. Böcke, Hähne, Jungfüchse, Kälber, Hirsche, Alttiere, Ricken u. Kitze, Schmalrehe und 2 weitere), die eigene Jagdzeiten haben. Auf der Detailseite jeder Art sind die Klassen erklärt.
Zusätzlich zu den Landesjagdzeiten können örtliche Anordnungen gelten – etwa Jagdruhe in Schutzgebieten, Abschusspläne für Schalenwild oder Allgemeinverfügungen zur Schadensabwehr. Änderungen der Jagdzeitenverordnung werden hier nach ihrer amtlichen Bekanntmachung nachgezogen; das Datum steht im Seitenfuß.
Häufige Fragen
Welche Jagdzeiten gelten in Schleswig-Holstein für Rehwild?
Rehwild hat in Schleswig-Holstein folgende Jagdzeiten: Böcke 01.05.–31.01., Ricken u. Kitze 01.09.–31.01., Schmalrehe 01.05.–31.05. und 01.09.–31.01. (Quelle: LVO Jagdzeiten SH 2024). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Jagdzeiten gelten in Schleswig-Holstein für Dachs?
Dachs hat in Schleswig-Holstein folgende Jagdzeiten: 01.08.–31.01. (Quelle: LVO Jagdzeiten SH 2024). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Jagdzeiten gelten in Schleswig-Holstein für Schwarzwild?
Schwarzwild hat in Schleswig-Holstein folgende Jagdzeiten: ganzjährig (Quelle: LVO Jagdzeiten SH 2024).
Welche Jagdzeiten gelten in Schleswig-Holstein für Rotwild?
Rotwild hat in Schleswig-Holstein folgende Jagdzeiten: Kälber, Hirsche, Alttiere 01.08.–31.01., Schmalspießer 01.05.–31.01., Schmaltiere 01.05.–31.05. und 01.08.–31.01. (Quelle: LVO Jagdzeiten SH 2024). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Wildarten sind in Schleswig-Holstein ganzjährig geschont?
In Schleswig-Holstein haben 10 der hier erfassten 39 Wildarten keine Jagdzeit und sind ganzjährig geschont: Bisam, Blässhuhn, Eichelhäher, Elchwild, Elster, Gamswild, Höckerschwan, Rebhuhn, Steinwild, Türkentaube.
Wo sind die Jagdzeiten für Schleswig-Holstein rechtsverbindlich geregelt?
Maßgeblich sind die amtlichen Regelungen des Landes – vor allem: LVO Jagdzeiten SH 2024 – sowie das Bundesjagdgesetz. Diese Website ist ein privates Informationsangebot ohne Gewähr.