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Wappen Nordrhein-Westfalen

Jagd- und Schonzeiten Nordrhein-Westfalen 2026/27

16. Oktober 2026 · 25 aktuell bejagbar

In Nordrhein-Westfalen (kurz: NRW) haben 27 von 39 hier erfassten Wildarten eine festgelegte Jagdzeit, 12 Arten sind ganzjährig geschont. Grundlage sind LJZeitVO NRW 2025 sowie das Bundesjagdgesetz. Der Status jeder Art – bejagbar oder Schonzeit – wird automatisch für das heutige Datum berechnet; die Jagdsaison 2026/27 läuft vom 1. April bis 31. März.

● aktuell bejagbar ● Schonzeit ● ganzjährig bejagbar ● ganzjährig geschont

Schalenwild

Niederwild (Haarwild)

Raubwild

Federwild

Jagd- und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen: Rechtsgrundlage und Besonderheiten

Den bundesweiten Rahmen setzt § 22 des Bundesjagdgesetzes mit der Verordnung über die Jagdzeiten (BJagdZeitV). Nordrhein-Westfalen nutzt die Ermächtigung, davon abzuweichen, und regelt die Jagdzeiten in eigenen Vorschriften. Herangezogen wurden für diese Übersicht: LJZeitVO NRW 2025. Die amtlichen Texte sind im recht.nrw.de veröffentlicht; rechtsverbindlich ist allein die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes.

Das Jagdjahr 2026/27 läuft wie in allen Bundesländern vom 1. April bis 31. März. Die Tabelle oben zeigt die Jagdzeiten so, wie sie zum Stand 16. Oktober 2026 gelten; der farbige Status je Art wird für das heutige Datum berechnet. Heute sind in Nordrhein-Westfalen 25 Wildarten bejagbar: Amerikanischer Nerz (Mink), Dachs, Damwild, Elster, Fasan, Feldhase, Graugans, Hermelin, Iltis, Kanadagans und 15 weitere. Eine tagesaktuelle Übersicht aller Länder gibt es unter „Ist gerade Jagdzeit?“.

Ganzjährig bejagbar sind in Nordrhein-Westfalen 7 Arten – Dachs, Marderhund, Nilgans, Rotfuchs, Schwarzwild, Waschbär, Wildkaninchen. Das betrifft vor allem invasive oder nicht heimische Arten wie Waschbär, Marderhund, Nutria oder Nilgans sowie Jungtiere einzelner Arten; Elterntierschutz und Tierschutzrecht gelten auch dort.

Ganzjährig geschont sind 12 der 39 hier erfassten Arten: Baummarder, Bisam, Blässhuhn, Eichelhäher, Elchwild, Gamswild, Krickente, Mauswiesel, Nutria, Reiherente, Steinwild, Türkentaube. Für sie ist keine Jagdzeit festgelegt; eine Bejagung ist nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich.

Bei 11 Arten unterscheidet Nordrhein-Westfalen nach Alters- und Geschlechtsklassen (z. B. Böcke, Frischlinge, Jungdachse, Jungfüchse, Jungkaninchen, Jungmarderhunde und 5 weitere), die eigene Jagdzeiten haben. Auf der Detailseite jeder Art sind die Klassen erklärt.

Zusätzlich zu den Landesjagdzeiten können örtliche Anordnungen gelten – etwa Jagdruhe in Schutzgebieten, Abschusspläne für Schalenwild oder Allgemeinverfügungen zur Schadensabwehr. Änderungen der Jagdzeitenverordnung werden hier nach ihrer amtlichen Bekanntmachung nachgezogen; das Datum steht im Seitenfuß.

Häufige Fragen

Welche Jagdzeiten gelten in Nordrhein-Westfalen für Rehwild?

Rehwild hat in Nordrhein-Westfalen folgende Jagdzeiten: Böcke 01.05.–31.01., Ricken u. Kitze 01.09.–31.01., Schmalrehe 01.05.–31.05. und 01.09.–31.01. (Quelle: LJZeitVO NRW 2025). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Welche Jagdzeiten gelten in Nordrhein-Westfalen für Dachs?

Dachs hat in Nordrhein-Westfalen folgende Jagdzeiten: Altdachse 01.09.–31.12., Jungdachse ganzjährig (Quelle: LJZeitVO NRW 2025).

Welche Jagdzeiten gelten in Nordrhein-Westfalen für Schwarzwild?

Schwarzwild hat in Nordrhein-Westfalen folgende Jagdzeiten: Keiler, Bachen und Überläufer 01.08.–31.01., Frischlinge ganzjährig (Quelle: LJZeitVO NRW 2025).

Welche Jagdzeiten gelten in Nordrhein-Westfalen für Rotwild?

Rotwild hat in Nordrhein-Westfalen folgende Jagdzeiten: ausgewachsene Tiere 01.08.–31.01., Schmaltiere u. Schmalspießer 01.05.–31.05. (Quelle: LJZeitVO NRW 2025). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Welche Wildarten sind in Nordrhein-Westfalen ganzjährig geschont?

In Nordrhein-Westfalen haben 12 der hier erfassten 39 Wildarten keine Jagdzeit und sind ganzjährig geschont: Baummarder, Bisam, Blässhuhn, Eichelhäher, Elchwild, Gamswild, Krickente, Mauswiesel, Nutria, Reiherente, Steinwild, Türkentaube.

Wo sind die Jagdzeiten für Nordrhein-Westfalen rechtsverbindlich geregelt?

Maßgeblich sind die amtlichen Regelungen des Landes – vor allem: LJZeitVO NRW 2025 – sowie das Bundesjagdgesetz. Diese Website ist ein privates Informationsangebot ohne Gewähr.

Jagdzeiten in anderen Bundesländern

Alle 16 Länder und 39 Wildarten in einer Tabelle →