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Wappen Nordrhein-Westfalen

Jagdzeiten Nordrhein-Westfalen

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In Nordrhein-Westfalen haben 27 von 39 hier erfassten Wildarten eine festgelegte Jagdzeit, 12 Arten sind ganzjährig geschont. Grundlage sind LJZeitVO NRW 2025 sowie das Bundesjagdgesetz. Der Status jeder Art – bejagbar oder Schonzeit – wird automatisch für das heutige Datum berechnet.

● aktuell bejagbar ● Schonzeit ● ganzjährig bejagbar ● ganzjährig geschont

Schalenwild

Niederwild (Haarwild)

Raubwild

Federwild

Häufige Fragen

Wann hat Rehwild in Nordrhein-Westfalen Jagdzeit?

Rehwild hat in Nordrhein-Westfalen folgende Jagdzeiten: Böcke 01.05.–31.01., Ricken u. Kitze 01.09.–31.01., Schmalrehe 01.05.–31.05. und 01.09.–31.01. (Quelle: LJZeitVO NRW 2025). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Wann hat Schwarzwild in Nordrhein-Westfalen Jagdzeit?

Schwarzwild hat in Nordrhein-Westfalen folgende Jagdzeiten: allgemein 01.08.–31.01., Frischlinge 01.01.–31.12. (Quelle: LJZeitVO NRW 2025). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Wann hat Rotwild in Nordrhein-Westfalen Jagdzeit?

Rotwild hat in Nordrhein-Westfalen folgende Jagdzeiten: allgemein 01.08.–31.01., Schmaltiere u. Schmalspießer 01.05.–31.05. (Quelle: LJZeitVO NRW 2025). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.

Welche Wildarten sind in Nordrhein-Westfalen ganzjährig geschont?

In Nordrhein-Westfalen haben 12 der hier erfassten 39 Wildarten keine Jagdzeit und sind ganzjährig geschont: Baummarder, Bisamratte, Blässhuhn, Eichelhäher, Elchwild, Gamswild, Krickente, Mauswiesel, Nutria, Reiherente, Steinwild, Türkentaube.

Wo sind die Jagdzeiten für Nordrhein-Westfalen rechtsverbindlich geregelt?

Maßgeblich sind die amtlichen Regelungen des Landes – vor allem: LJZeitVO NRW 2025 – sowie das Bundesjagdgesetz. Diese Website ist ein privates Informationsangebot ohne Gewähr.

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