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Jagd- und Schonzeiten in Bremen: Rechtsgrundlage und Besonderheiten
Den bundesweiten Rahmen setzt § 22 des Bundesjagdgesetzes mit der Verordnung über die Jagdzeiten (BJagdZeitV). Bremen nutzt die Ermächtigung, davon abzuweichen, und regelt die Jagdzeiten in eigenen Vorschriften. Herangezogen wurden für diese Übersicht: Brem. JagdZVO 2019; für Arten ohne landesrechtliche Sonderregelung gilt die Bundesverordnung (BJagdZeitV 1977). Die amtlichen Texte sind im Transparenzportal Bremen veröffentlicht; rechtsverbindlich ist allein die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes.
Das Jagdjahr 2026/27 läuft wie in allen Bundesländern vom 1. April bis 31. März. Die Tabelle oben zeigt die Jagdzeiten so, wie sie zum Stand 16. Oktober 2026 gelten; der farbige Status je Art wird für das heutige Datum berechnet. Heute sind in Bremen 22 Wildarten bejagbar: Blässhuhn, Damwild, Fasan, Feldhase, Gamswild, Hermelin, Iltis, Krickente, Marderhund, Mauswiesel und 12 weitere. Eine tagesaktuelle Übersicht aller Länder gibt es unter „Ist gerade Jagdzeit?“.
Ganzjährig bejagbar sind in Bremen 4 Arten – Nutria, Rotfuchs, Schwarzwild, Wildkaninchen. Das betrifft vor allem invasive oder nicht heimische Arten wie Waschbär, Marderhund, Nutria oder Nilgans sowie Jungtiere einzelner Arten; Elterntierschutz und Tierschutzrecht gelten auch dort.
Ganzjährig geschont sind 10 der 39 hier erfassten Arten: Amerikanischer Nerz (Mink), Bisam, Dachs, Eichelhäher, Elchwild, Elster, Rabenkrähe, Rebhuhn, Reiherente, Steinwild. Für sie ist keine Jagdzeit festgelegt; eine Bejagung ist nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich.
Bei 4 Arten unterscheidet Bremen nach Alters- und Geschlechtsklassen (z. B. Böcke, Hirsche u. Alttiere, Kitze, Kälber, Ricken, Schmalrehe und 2 weitere), die eigene Jagdzeiten haben. Auf der Detailseite jeder Art sind die Klassen erklärt.
Zusätzlich zu den Landesjagdzeiten können örtliche Anordnungen gelten – etwa Jagdruhe in Schutzgebieten, Abschusspläne für Schalenwild oder Allgemeinverfügungen zur Schadensabwehr. Änderungen der Jagdzeitenverordnung werden hier nach ihrer amtlichen Bekanntmachung nachgezogen; das Datum steht im Seitenfuß.
Häufige Fragen
Welche Jagdzeiten gelten in Bremen für Rehwild?
Rehwild hat in Bremen folgende Jagdzeiten: Kitze 01.09.–31.01., Schmalrehe 01.09.–31.01., Ricken 01.09.–31.01., Böcke 01.05.–15.10. (Quelle: Brem. JagdZVO 2019 und BJagdZeitV 1977). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Jagdzeiten gelten in Bremen für Schwarzwild?
Schwarzwild hat in Bremen folgende Jagdzeiten: ganzjährig (Quelle: BJagdZeitV 1977).
Welche Jagdzeiten gelten in Bremen für Rotwild?
Rotwild hat in Bremen folgende Jagdzeiten: Kälber 01.08.–28.02., Schmalspießer 01.06.–28.02., Schmaltiere 01.06.–31.01., Hirsche u. Alttiere 01.08.–31.01. (Quelle: BJagdZeitV 1977). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Jagdzeiten gelten in Bremen für Damwild?
Damwild hat in Bremen folgende Jagdzeiten: Kälber 01.09.–28.02., Schmalspießer 01.07.–28.02., Schmaltiere 01.07.–31.01., Hirsche u. Alttiere 01.09.–31.01. (Quelle: BJagdZeitV 1977). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Wildarten sind in Bremen ganzjährig geschont?
In Bremen haben 10 der hier erfassten 39 Wildarten keine Jagdzeit und sind ganzjährig geschont: Amerikanischer Nerz (Mink), Bisam, Dachs, Eichelhäher, Elchwild, Elster, Rabenkrähe, Rebhuhn, Reiherente, Steinwild.
Wo sind die Jagdzeiten für Bremen rechtsverbindlich geregelt?
Maßgeblich sind die amtlichen Regelungen des Landes – vor allem: BJagdZeitV 1977, Brem. JagdZVO 2019 – sowie das Bundesjagdgesetz. Diese Website ist ein privates Informationsangebot ohne Gewähr.