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Jagd- und Schonzeiten in Hessen: Rechtsgrundlage und Besonderheiten
Den bundesweiten Rahmen setzt § 22 des Bundesjagdgesetzes mit der Verordnung über die Jagdzeiten (BJagdZeitV). Hessen nutzt die Ermächtigung, davon abzuweichen, und regelt die Jagdzeiten in eigenen Vorschriften. Herangezogen wurden für diese Übersicht: HJagdV 2026. Die amtlichen Texte sind im Hessenrecht veröffentlicht; rechtsverbindlich ist allein die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes.
Das Jagdjahr 2026/27 läuft wie in allen Bundesländern vom 1. April bis 31. März. Die Tabelle oben zeigt die Jagdzeiten so, wie sie zum Stand 16. Oktober 2026 gelten; der farbige Status je Art wird für das heutige Datum berechnet. Heute sind in Hessen 31 Wildarten bejagbar: Amerikanischer Nerz (Mink), Baummarder, Blässhuhn, Dachs, Damwild, Elster, Fasan, Feldhase, Gamswild, Graugans und 21 weitere. Eine tagesaktuelle Übersicht aller Länder gibt es unter „Ist gerade Jagdzeit?“.
Ganzjährig bejagbar sind in Hessen 8 Arten – Amerikanischer Nerz (Mink), Marderhund, Nilgans, Nutria, Rotfuchs, Schwarzwild, Waschbär, Wildkaninchen. Das betrifft vor allem invasive oder nicht heimische Arten wie Waschbär, Marderhund, Nutria oder Nilgans sowie Jungtiere einzelner Arten; Elterntierschutz und Tierschutzrecht gelten auch dort.
Ganzjährig geschont sind 7 der 39 hier erfassten Arten: Bisam, Eichelhäher, Elchwild, Krickente, Reiherente, Steinwild, Türkentaube. Für sie ist keine Jagdzeit festgelegt; eine Bejagung ist nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich.
Bei 8 Arten unterscheidet Hessen nach Alters- und Geschlechtsklassen (z. B. Adulte, Böcke, Hirsche u. Alttiere, Hirsche, Alttiere u. Kälber, Hähne, Jungdachs und 7 weitere), die eigene Jagdzeiten haben. Auf der Detailseite jeder Art sind die Klassen erklärt.
Zusätzlich zu den Landesjagdzeiten können örtliche Anordnungen gelten – etwa Jagdruhe in Schutzgebieten, Abschusspläne für Schalenwild oder Allgemeinverfügungen zur Schadensabwehr. Änderungen der Jagdzeitenverordnung werden hier nach ihrer amtlichen Bekanntmachung nachgezogen; das Datum steht im Seitenfuß.
Häufige Fragen
Welche Jagdzeiten gelten in Hessen für Rehwild?
Rehwild hat in Hessen folgende Jagdzeiten: Böcke 01.04.–31.01., Schmalrehe 01.04.–31.01., Ricken u. Kitze 01.09.–31.01. (Quelle: HJagdV 2026). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Jagdzeiten gelten in Hessen für Dachs?
Dachs hat in Hessen folgende Jagdzeiten: Altdachse 01.08.–31.12., Jungdachs 01.06.–31.12. (Quelle: HJagdV 2026). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Jagdzeiten gelten in Hessen für Schwarzwild?
Schwarzwild hat in Hessen folgende Jagdzeiten: ganzjährig (Quelle: HJagdV 2026).
Welche Jagdzeiten gelten in Hessen für Rotwild?
Rotwild hat in Hessen folgende Jagdzeiten: Hirsche u. Alttiere 01.08.–31.01., Kälber 01.08.–31.01., Schmalspießer u. Schmaltiere 01.04.–31.05. und 01.08.–31.01. (Quelle: HJagdV 2026). Außerhalb dieser Zeiträume gilt Schonzeit.
Welche Wildarten sind in Hessen ganzjährig geschont?
In Hessen haben 7 der hier erfassten 39 Wildarten keine Jagdzeit und sind ganzjährig geschont: Bisam, Eichelhäher, Elchwild, Krickente, Reiherente, Steinwild, Türkentaube.
Wo sind die Jagdzeiten für Hessen rechtsverbindlich geregelt?
Maßgeblich sind die amtlichen Regelungen des Landes – vor allem: HJagdV 2026 – sowie das Bundesjagdgesetz. Diese Website ist ein privates Informationsangebot ohne Gewähr.